eInen Förderantrag stellen
Unser ehrenamtlicher Stiftungsvorstand entscheidet regelmäßig über die eingegangenen Anträge. Die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt zweckgebunden im Sinne der Satzung.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Als Antragsstelller muss Eure Organisation rechtsfähig und gemeinnützig sein - meistens ein Verein. Deshalb benötigen wir auch eine Satzung eurer Organisation, den Auszug aus dem Vereinsregister und den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Wir freuen uns auf ihren Antrag!
Wie wird ein Förderantrag gestellt?
Meldet Euch einfach bei uns! Gern tauschen wir uns aus, beraten Euch und schauen, ob Euer Projekt durch unsere Stiftung gefördert werden kann - und welche Fragen noch offen sind. Das geht telefonisch, per Mail oder persönlich. Ganz wie ihr wollt.
Welche Antragsunterlagen sind beizubringen?
Stellt uns kurz das zu fördernde Projekt dar und begründet, warum es gefördert werden soll. Eure Unterlagen sollten folgende Punkte beinhalten:
• Ziele des Projekts
• Ziele Eurer Organisation
• Zielgruppe: Welche Menschen proitieren von der Förderung?
• Sind Schulen, Vereine oder andere Partner daran beteiligt?
• Welche Methoden werden angewandt?
• Welche Ergebnisse werden erwartet?
• Gibt es einen Arbeitsplan? Welche Schritte sind geplant?
• Wer ist der Ansprechpartner?
• Rechtsfähige Unterschrift des Antragstellers
Kosten- und Finanzierungsplan:
Stellt uns bitte in einem Kostenplan die Gesamtausgaben eures Projektes vor. Im Finanzierungsplan könnt ihr die Gesamteinnahmen des Projekts darstellen. Auch von Mitteln, die nur beantragt, aber noch nicht genehmigt sind. Am besten führt ihr auf, für welchen Zweck die Gelder der MORGENSTERN® Lutz-Frischmann-Stiftung benötigt werden. Kosten- und Finanzierungsplan müssen sich decken.
Was geschieht im Falle einer Ablehnung?
In der Regel erhalten wir mehr Anträge als wir fördern können. Eine Antragsablehnung bedeutet deshalb nicht immer, dass wir Euer Projekt nicht unterstützen möchten. Im Falle einer Ablehnung bieten wir gerne an, Kontakt mit uns aufzunehmen, um die Gründe der Ablehnung zu erfragen. Vielleicht können wir Euch ja zu einem späteren Zeitpunkt fördern.
Welche Pflichten habe ich als Projektträger?
Wenn Euer Projekt durch unsere Stiftung gefördert wird, informiert ihr uns regelmäßig über den Fortschritt bei der Umsetzung und dokumentiert die Mittelverwendungen. Alle Pressemitteilungen, Veröffentlichungen und Veranstaltunen, die mit dem Förderprojekt im Zusammenhang stehen, stimmt ihr bitte mit uns ab. Als Projektträger verpflichtet ihr euch, sparsam, wirtschaftlich und ordnungsgemäß die Mittel einzusetzen. Jährlich sind dazu Verwendungsnachweise einzureichen. Am Ende der Förderdauer kann das Testat eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers über die Ordnungsgemäße Verwendung der gesamten Förderung durch unsere Stiftung angezeigt werden. Die dafür entstehenden Kosten tragt ihr als Projektträger.